Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden

Wer sich selbständig machen möchte, muss die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. In der Regel ist ein formloses Schreiben innerhalb eines Monats vor der Aufnahme der Tätigkeiten an das für den Wohnort zuständige Finanzamt ausreichend.

Vom Finanzamt wird dann ein Fragebogen gesendet, diesen kann man aber auch online abrufen und ausdrucken. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird dann mit den erforderlichen Dokumenten zurück an das Finanzamt gesendet. Die erforderlichen Unterlagen setzen sich aus den Verträgen zusammen, also den Nachweis zur Gründung, den fachlichen Qualifikationen sowie einem Nachweis was die berufliche Tätigkeit angeht. Nach der Anmeldung erhält man innerhalb kurzer Zeit die für die Rechnungen benötigte Steuernummer. Eine vollautomatisierte Beantragung ist übrigens über ein Internet-Formular bei der Bundesfinanzverwaltung möglich. Die beantragte Steuernummer wird per Post vom Finanzamt zugestellt. Wer für seine Tätigkeiten ein Büro gemietet hat, muss nicht nur die Adresse angeben, sondern auch eine Kopie vom Mietvertrag aufweisen können, damit anfallende Steuern eventuell berechnet werden können. Dadurch kann das Finanzamt die ungefähren Ausgaben schon im Vornherein besser einschätzen. Findet die Selbständigkeit allerdings im Home Office statt, dann ist auch keine Kopie von einem Mietvertrag notwendig.

Was ist der Unterschied zwischen freiberuflich und gewerblich?

Freiberufler sind beispielsweise Ärzte, Berater, Gutachter, Dolmetscher, Dozenten, Rechtsanwälte und Steuerberater. Sie üben erzieherische, künstlerische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Aktivitäten aus. Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Die Zuständigkeit oder Bestimmungen, was einen freien Beruf angeht, liegen allerdings beim Finanzamt, da die Abgrenzung nicht in jedem Fall eindeutig ist. Für gewerbliche Tätigkeiten lässt man sich bei der Kommunalverwaltung einen kostenpflichtigen Gewerbeschein ausstellen. Als Gewerbebetreiber muss man übrigens ab einem jährlichen Betriebsgewinn in Höhe von 25.000 Euro Gewerbesteuer zahlen im Gegensatz zum Freiberufler. Die Gewerbesteuerfreiheit geht allerdings verloren, wenn eine GmbH gegründet wird.

Welche Formalitäten fallen sonst noch an wenn man sich selbständig machen will?

Wer sich selbständig machen will, sollte sich auf jeden Fall vorher mit den notwendigen Amtswegen und Verpflichtungen auskennen oder einen Experten oder Steuerberater um Hilfe bitten. Je nach freiberuflicher Tätigkeit kann es möglich sein, sich in einer Standeskammer anzumelden. Die Pflicht besteht für Ärzte und Apotheker, Rechtsanwälte und Notare, beratende Ingenieure und Architekten, sowie für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, also vorwiegend die sogenannten Katalogberufe. Ist die Selbständigkeit mit einem freien Beruf verbunden, dann fällt eine verpflichtende Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der zuständigen Kammer für die Rentenversicherung an.

Künstler und auch Publizisten können von der Künstlersozialkasse profitieren, bei der die notwendigen Beiträge nur zur Hälfte erbracht werden müssen. Ansonsten müssen sich auch Freiberufler auf dem Weg zur Selbständigkeit bei einer Berufsgenossenschaft anmelden.

In Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht, davon sind auch Selbständige nicht verschont. Man kann sich als Selbständiger allerdings selbst heraussuchen, ob man statt der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung lieber eine private Versicherung in Anspruch nehmen möchte.

Tipps um Steuern zu sparen

Nicht nur für Existenzgründer ist das Thema Steuern ziemlich kompliziert, noch dazu wenn man nicht nur seinen Pflichten nachkommen will, sondern wenn man die Steuerlast so niedrig wie möglich halten möchte. Bei Freiberuflern werden die anfallenden Beträge durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung im Verhältnis zu Gewerbetreibenden (die sich um einen kompletten Jahresabschluss kümmern müssen) leicht ermittelt. Allerdings ist es für unerfahrene Neugründer empfehlenswert, sich in Bezug auf die Steuern beraten zu lassen, um unnötige Fehler zu vermeiden und um langfristig von absetzbaren Pauschalen zu profitieren. Werbungskosten, Arbeitsmittel und Arbeitskleidung, Firmenfahrzeuge, Versicherungen und Beiträge für Berufsverbände beispielsweise gehören zu den Klassikern, die von der Steuer absetzbar sind. Aber auch Kontogebühren und Fortbildungskosten sind ein weiteres Potenzial für Einsparungen.

Steuerliche Nachteile lassen sich mit den notwendigen Fachkenntnissen vermeiden. Die Steuerlast kann gegebenenfalls durch einen Investitionsabzugsbetrag gedrückt werden, durch Gutscheine als Weihnachtsgeschenke, von Einmalzahlungen bei Leasingunternehmen, oder durch Abschreibungen.

Aber Vorsicht! Die Regelungen ändern sich ständig

Die Steuerlichen Regelungen ändern sich beinahe jährlich, weshalb es sinnvoll ist sich entweder Fachwissen anzueignen, oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Steuern so gering wie möglich zu halten.

Der Weg in die Selbständigkeit ist also weit mehr als nur die einmalige Anmeldung beim Finanzamt. Allerdings hat man als Selbständiger auch eine gute Möglichkeit die Steuerbelastung gering zu halten, um nicht gleich das hart verdiente erste Geld sofort wieder dem Finanzamt abtreten zu müssen. Ein Home Office beispielsweise ist bis ca. 1000 Euro absetzbar, das bedeutet, dass man nicht nur die Raumkosten versteuern kann, sondern auch die Ausstattung und Einrichtung. Weitere Vorteile sind die Bewirtung von Geschäftspartnern oder von Kunden. Kleininvestitionen wie neue Computer oder Maschinen lassen sich ebenfalls bis zu einem Betrag von rund 400 Euro auf einmal absetzen, oder bei höheren Beträgen als sogenannte Sammelposten, der über mehrere Jahre hinweg zu je 20 Prozent dann gewinnreduzierend aufgelöst wird.

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