Kryptowährungen und Steuern – alles zum Thema

Der Handel mit Kryptowährungen hat im Laufe der Jahre schon vielen Spekulanten ein mehr oder weniger kleines Vermögen eingebracht, aber sie sieht es überhaupt mit den Steuern aus? Bis jetzt gibt es in Hinsicht auf Gewinne beim Kryptohandel allerdings noch keine klaren Antworten vom Finanzamt.

Vor allem für kleine Privatinvestoren sind nicht nur Kryptowährungen noch absolutes Neuland, sondern auch die leidigen Steuern. Steuerhinterziehung ist bekannterweise strafbar und durch die Blockchain Technologie hinter den Kryptogeldern versteckt sich sowieso eine riesengroße Datenbank, die nicht nur in Hinsicht auf die Steuern für Finanzbeamten interessant sein dürften. Da die Blockchain Informationen für jeden verfügbar sind, kann dies auch für die Steuerfahndung in Zukunft von Nutzen sein. Es ist deshalb extrem wichtig, dass man sich schon vorab über Kryptowährungen und Steuern informiert. Bis jetzt gilt der Handel mit Kryptowährungen in der Regel noch nicht als gewerblicher, sondern als privater Handel. Da es in dieser Hinsicht allerdings keine klaren Grenzen gibt, lassen sich diese beiden Handelsformen sehr schwer abgrenzen. Fehler können allerdings zu extrem großen Verlusten beitragen, denn wer möchte sich schon dem Verdacht von Steuerhinterziehung als Investor aussetzen?

Wie werden Einkünfte aus dem Kryptohandel versteuert?

Der Staat kann sich über den Boom mit Kryptowährungen freuen, da mittlerweile immer mehr Privatanleger verpflichtet sind, ihre Gewinne aus dem Kryptohandel offenzulegen. Dies ist der Fall, wenn z.B. der Bitcoin oder eine andere digitale Währung unter einem Jahr Haltefrist wieder gewinnbringend verkauft wird. Die Kursgewinne müssen also zum persönlichen Steuersatz als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Nicht nur der Bitcoin, sondern auch Ehtereum konnten hohe Kurssteigerungen in 2017 aufweisen, weshalb es sich dabei auch in steuerlicher Hinsicht um sehr hohe Summen handelt, die dem Finanzamt vorgelegt werden müssen. Aber auch im Bärenmarkt 2018, mit deutlichen Verlusten der Kryptowährungen, lohnt es sich die Verluste aus den entstandenen, privaten Veräußerungsgeschäften geltend zu machen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass möglichst alle Transaktionen im Kryptohandel genau dokumentiert werden, damit auch die Haltefristen nachgewiesen werden können. Steuerfrei sind zumindest bis jetzt noch, die Gewinne nach einer Haltezeit von einem Jahr. Allerdings können Verluste nur angerechnet werden, wenn tatsächlich mit den Währungen gehandelt wurde und der Verlust beim Tausch dieser entstanden ist. Der Verlust beim HODLn einer Kryptowährung kann somit nicht angezeigt werden. Das gleiche gilt auch für die Haltefristen. Nur die Verluste, die im ersten Jahr des Kaufs einer Kryptowährung entstanden sind, können angerechnet werden.

Verkauft man also innerhalb von einem Jahr seine Coins gewinnbringend, dann muss diese Zusatzeinnahme in Deutschland zum eigenen Steuersatz versteuert werden. Bei Verlusten werden diese dann einfach gegengerechnet, wobei sich die Berechnung allerdings nur auf die Kryptowährungen beziehen und nicht auf andere gehandelte Finanzinstrumente. Ansonsten gibt es auch noch die sogenannte Freigrenze in Höhe von 600 Euro, die für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gilt, aber nur im gleichen Jahr. Für Unternehmen oder Personen, die aus gewerblichen Gründen Kryptowährungen besteuern müssen, gelten diese Regeln natürlich nicht. In diesem Fall gibt es auch keine Mindesthaltedauer für eine Steuerfreiheit. Erzielte Gewinne unterliegen je nach der Rechtsform der Gewerbesteuer, sowie dann auch der Körperschaftssteuer oder der Einkommenssteuer.

Wie lassen sich alle Transaktionen im Kryptohandel für das Finanzamt nachweisen?

Wer im Kryptohandel wirklich richtig aktiv ist, sollte sich auf den Aufwand vorbereiten oder lieber professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um alle Transaktionen im Kryptohandel übersichtlich nachweisen zu können. Es ist wichtig, dass Beweise für das Halten der Tokens oder Coins geliefert werden können, da davon auch die Steuern abhängig sind, zumindest für private Anleger. Ideal als Nachweis sind Excel Tabellen, die nicht nur auf den meisten Rechnern  vorinstalliert sind, sondern sie eigenen sich hervorragend zum Aufzeichnen aller Transaktionen im Kryptohandel. Wer außer Bitcoin auch noch Altcoin oder andere Token handelt, sollte für jede digitale Währung eine separate Tabelle verwenden, damit ein guter Überblick über die Haltefristen und die gehandelten Coins gewährleistet wird. Es gibt viele Excel-Templates für solche Berechnungen. Allerdings ist es immer besser, all seine Transaktionen und die daraus resultierenden Gewinne und Verluste manuell zu überprüfen, da die fertigen Tabellen oft Fehler enthalten können.

Ansonsten kann man sich auch eine Cointracking Software zulegen, bei der alle Trades automatisch erfasst werden. Diese Programme sind beispielsweise im Daytrading sehr nützlich, da es viel zu aufwendig ist, täglich um die vielen Trades genau zu notieren. Sie liefern einen ausgezeichneten Überblick über das aktuelle Portfolio und man kann über eine API oder CSV-Import alle trades einer Kryptobörse importtieren. So muss die Zusammenfassung dann nur ausgedruckt werden, damit sie als Nachweis zur Steuererklärung vorgelegt werden kann.

Wie sieht es mit dem Kryptowährungstausch aus?

Auch wenn Kryptowährungen untereinander getauscht werden, sind diese Transaktionen in der Regel steuerpflichtig. Wer also beispielsweise ursprünglich in Bitcoin investiert hat und diese dann in Ethereum tauschte, muss diese Gewinne ebenfalls versteuern. Die Steuerpflicht in Deutschland ist also nicht nur der Fall, wenn Fiat Gelder gegen Coins getauscht werden, sondern auch beim Tausch von Coins. In Hinsicht auf Airdrops (kostenlose Coins) gibt es allerdings noch keine offizielle Regelung. Steuern müssen übrigens auch dann gezahlt werden, wenn man auf ausländischen Exchanges handelt. Daten aus ausländischen Börsen können durchaus an das Finanzamt übermittelt werden, weshalb man auch diese Transaktionen möglichst nicht vertuschen sollte, um unnötigen Ärger mit den Finanzbehörden zu vermeiden. Mining und Staking müssen allerdings nach jetzigem Stand gewerblich versteuert werden.

Das Steuerrecht der Kryptowährungen ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland werden Coins als Privatgeld angesehen, während sie in der Schweiz eine Fremdwährung sind. In China hingegen handelt es sich dabei um eine virtuelle Ware, die sogar steuerfrei ist. Umsatzsteuer ist in der Regel bei Kryptowährungen bis jetzt noch nicht der Fall. Obwohl Kryptowährungen im Prinzip nur auf digitale Werte basieren und Blockchains dezentralisiert sind, werden in Zukunft die Behörden sicherlich nicht nur in steuerlicher Hinsicht immer mehr auf die getätigten Transaktionen aufmerksam werden.

 

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