Import-Export Beschränkungen

Es gibt einige rechtliche Vorschriften, die Sie bei Ihrem Einstieg im Außenhandel beachten sollten. Insbesondere sind hier die Import- und Export Beschränkungen zu nennen.

Der Wirtschaftsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland wird durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt. Das AWG ist von dem Grundgedanken geprägt, die freie wirtschaftliche Betätigung des Unternehmers im internationalen Handel so wenig wie möglich einzuschränken. Deshalb werden Sie hier auch kaum Verfahrensvorschriften über irgendwelche Beschränkungen finden. Das AWG ermöglicht aber der Bundesrepublik, über die Außenwirtschaftsverordnung lenkend in das internationale Geschehen unseres Handels einzugreifen.

Importbeschränkungen

Beim Einfuhrverfahren sind drei Arten zu unterscheiden:

  • die genehmigungsfreie Einfuhr,
  • die genehmigungsbedürftige Einfuhr,
  • die vereinfachte Einfuhr.

Einfuhr ist im Sinne des AWG das Verbringen von beweglichen Sachen in die Bundesrepublik.
Einführer ist derjenige, der die Ware selbst einführt oder einführen läßt. Spediteure oder Frachtführer gelten also nicht als Einführer. Zur Überprüfung der Einfuhr sind Importgüter grundsätzlich der zuständigen Zollstelle vorzuführen.
Ist die Einfuhr genehmigungsfrei, muß der Importeur die Ware unter Vorlage der erforderlichen Einfuhrdokumente dem Zoll zur Einfuhrabfertigung vorführen. Die Zollstelle überprüft dann die Zulässigkeit der Einfuhr anhand der Einfuhrliste.
Ist die Einfuhr genehmigungspflichtig, ist mit einem Vordruck die Einfuhrgenehmigung zu beantragen beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn.

Exportbeschränkungen

Bereits bevor Sie die ersten Schritte in Sachen Exportgeschäft unternehmen, sollten Sie sich vergewissern, daß Ihr Export keiner Beschränkung unterworfen ist. Die Warenausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich ohne Genehmigung zulässig. Ausnahmen nach den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind im wesentlichen Güter von militärischer Bedeutung (Waffen, Rüstungsmaterial, Kernenergiematerial), daneben auch Güter, die von strategischer Bedeutung sind wie Technologie der Flugraumüberwachung oder Radaranlagen sowie einige Pflanzen und Früchte. Insbesondere bei Lieferungen von Agrarprodukten in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) sollte geprüft werden, inwieweit spezifische Qualitätsnormen des jeweiligen Landes zu beachten sind. Wenn Sie Zweifel haben, empfiehlt es sich, die Texte des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung durchzulesen, die Sie bei jeder Industrie- und Handelskammer einsehen können.

Zuständig für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für gewerbliche Waren ist das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn bei Frankfurt. Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhrlizenzen für Agrarwaren werden vom Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft oder von der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, beide mit Sitz in Frankfurt, erteilt. Im übrigen sind die Meldevorschriften im Rahmen der üblichen Zollabfertigung bereits erfüllt; entsprechende Formulare können über die Zollämter bezogen werden. Diese Ausfuhrerklärungen dienen der Erstellung der Außenhandels-statistik der Bundesrepublik und haben im wesentlichen Angaben über die Waren, den Empfänger und das Empfängerland zum Inhalt.
Bei der Ausfuhr ist noch zu beachten, daß für einzelne Länder unter Umständen mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen bestehen. Auch ist gegebenenfalls mit Zöllen als Kostenfaktor zu rechnen.
Seit dem 1. Januar 1993, der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes können innerhalb der EU die Waren ohne jede Kontrolle die Grenzen passieren.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Related Articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

SOCIAL MEDIA

363FollowerFolgen

Neuste Artikel