Was heißt Rechtssicherheit für Onlineshops?

Ein rechtssicherer Webauftritt ist für die meisten Menschen ein vollkommenes Chaos, wenn man bedenkt, dass sich die gesetzlichen Auflagen von Jahr zu Jahr ändern. Vor allem bei Onlineshops sind mittlerweile schon sehr viele Händler aufgrund von unvorhergesehenen Abmahnungen insolvent geworden. Die Gerichte fallen beim Online-Recht manchmal so widersprüchliche Urteile, dass auch die Profis so langsam verunsichert werden und den Überblick verlieren.

Je umfangreicher der Internetauftritt oder der Onlineshop ist, desto mehr rechtliche Anforderungen muss man dabei beachten. Bei Blogs beispielsweise genügt oft ein einfaches Impressum, wer allerdings einen Onlineshop betreibt, muss sich ab einer exakten Produktbeschreibung bis hin zum Kaufvertrag rechtlich absichern.

Wie kann der Onlineshop rechtssicher gestaltet werden?

Die Rechtssicherheit für Onlineshops wird vorwiegend im Impressum und bei den AGBs dargestellt, aber welche Daten werden hierzu benötigt um teure Abmahnungen zu vermeiden?

Impressum für einen rechtssicheren Onlineshop

Das Impressum ist auf dem Onlineshop deutlich hervorzuheben und muss von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks gut zu lesen sein. Zu den notwendigen Daten gehören laut dem TMG der Name und die Anschrift des Unternehmens, ohne dass eine Gefahr auf Verwechslung vorhanden ist. Wichtig sind auch die Steuernummer und Vertretungsberechtigte der Geschäftsniederlassung. Die Registerkennzeichnungen und Aufsichtsbehörden sind ebenfalls im Impressum eines rechtssicheren Onlineshops zu nennen. Die elektronische Kontaktaufnahme ist ebenfalls erforderlich, sie sollte nicht über ein Kontaktformular erfolgen, sondern über eine gültige E-Mailadresse. Die weiteren Auflagen sind davon abhängig, ob es sich um einen Einzelhändler handelt oder um eine AG oder GmbH.

AGB für den Onlineshop

Natürlich sind auch rechtssichere AGB sehr wichtig, um den Kunden Seriosität vom Onlineshop zu vermitteln. Sind im Webshop keine AGB vorhanden, dann gelten die Vorschriften vom BGB, da diesbezüglich keine Verpflichtung für AGB auf einem Onlineshop vorhanden ist. Ansonsten besteht Informationspflicht, und das übrigens nicht nur für den eigenen Onlineshop, sondern auch dann, wenn man seine eigenen Produkte auf einer anderen Plattform zum Verkauf anbietet. Der Rechtstext für die AGB darf nicht von anderen Webseiten oder rechtssicheren Onlineshops kopiert werden, da diese laut einem Urteil von 2013 urheberrechtlich geschützt sind. Wer also die Texte einfach nur kopiert braucht sich hinterher nicht zu fragen, warum die Abmahnungen im Briefkasten liegen.
AGB haben den Vorteil, dass man bestimmte rechtliche Regelungen abändern darf, dazu gehören u.a. eine Begrenzung von Schadenersatzansprüchen oder ein Haftungsausschluss in bestimmten Fällen. Gegebenenfalls kann man in den AGB auch das Widerrufsrecht modifizieren.

Es haben sich mittlerweile auch schon zahlreiche Anwaltskanzleien darauf spezialisiert, ihr Geschäft mit Abmahnungen zu verdienen. Laut zahlreichen Rechtsexperten ist der häufigste Grund zur Abmahnung das unerlaubte Kopieren der meist sowieso unvollständigen AGB. Plagiate werden mit Hilfe von Plagware schneller aufgedeckt als man denkt.

Welche Rechtstexte werden zusätzlich noch benötigt?

Zu den gängigsten Rechtstexten zählen außer den AGB und dem Impressum noch der Datenschutz, Zahlungsmöglichkeiten, Widerrufsbelehrung, sowie Hinweise auf die Altgeräte- und Batterieverordnung. Gegebenenfalls sind auch Disclaimer wichtig für die rechtliche Distanz bei Verlinkungen.
Obwohl man sich über das Internet mit einem Generator seine angeblich rechtssicheren AGB und andere Rechtstexte erstellen lassen kann, sollte man unbedingt einen Spezialist hinzuziehen, da dieses Thema nicht nur für Laien schwer durchschaubar ist, sondern auch für viele Anwälte die sich nicht auf das IT-Recht oder Medienrecht spezialisiert haben.
Die Vorteile von abmahnsicheren Inhalten die eine Rechtssicherheit für Onlineshops garantieren, sollte man deshalb lieber in professionelle Hände abgeben, da diese in der Regel auch die Haftungsübernahme für die Rechtstexte übernehmen.
Wer einen rechtssicheren Onlineshop betreibt sollte sich in Bezug auf Gesetzänderungen immer auf dem aktuellen Stand halten und wenn notwendig die Rechtstexte wie Impressum, AGB und Widerrufsbelehrungen unbedingt auf dem Web-Shop dementsprechend aktualisieren.

Die Button-Lösung

Die Button-Lösung beschreibt, wie der letztendliche Kauf-Button auszuschauen hat. Er soll einen klaren Hinweis darauf liefern, dass mit dem Klick eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. so sind zum Beispiel Bezeichnungen wie „kostenpflichtig bestellen“, „kaufen“ zulässig, jedoch aber nicht „weiter“, „Bestellung abschließen“ etc. Zu der Button-Lösung gehört aber auch die Anzeige einer Übersichtsseite vor einer kostenpflichtigen Bestellung, in der alle relevanten Informationen für den Kunden übersichtlich zusammengefasst werden. Dazu zählt die Aufzählung aller zu bestellenden Artikel, der Gesamtpreis (bestehend aus der MwSt und weiteren Zusatzkosten wie Lieferkosten etc). Sofern z.B. ein Vertrag oder Abonnement eingegangen werden, müssen auch alle wichtigen Informationen bezüglich Laufzeit und Kündigung angezeigt werden.

Artikelbeschreibung und Preis

Oftmals werden die Artikel auch woanders verkauft und so neigt man manchmal dazu Artikelbeschreibungen oder Bilder von anderen Onlineshops zu übernehmen. Das ist aber nicht erlaubt, wenn keine Erlaubnis des Urhebers vorliegt. Sie sollten somit aufpassen, wenn Sie Artikelbilder oder Artikelbeschreibungen von anderen Webseiten übernehmen. Zudem muss auch immer der korrekte Preis angegeben werden. Dieser sollte Angaben zu der Umsatzsteuer bzw. MwSt. enthalten. Falls keine MwSt berechnet werden darf, wie es z.B. bei Kleinunternehmern der Fall ist, so muss ein Hinweis darauf verweisen.

Abmahnungen für Onlineshops

Abmahnungen sind bei Onlineshops ein leidiges Übel, da sie meistens mit sehr hohen Unkosten in Verbindung stehen. Im Jahr 2014 wurden laut Statistiken vom Händlerbund knapp 30 % der deutschen Onlineshops abgemahnt. Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine außergerichtliche Streitschlichtung um einem Gerichtsprozess aus dem Weg zu gehen. Hat man selbst eine Abmahnung erhalten, dann ist man in der Regel zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert um den nicht rechtlichen Handel zu unterlassen. Zu Abmahnungen sind im Prinzip alle Mitbewerber berechtigt, die auf dem gleichen Sektor ähnliche Dienstleistungen oder Waren anbieten.

Zu den häufigsten Gründen von Abmahnungen zählen u.a. fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen, Impressum, AGB, falsche Lieferzeiten, sowie auch ein Missbrauch von nicht korrekten Mehrwertsteuerangaben und Versandkosten. Aber auch das Versenden von unerlaubten Newslettern kann eine Abmahnung auslösen. Hier sollten Sie immer „Double Opt In“-Verfahren verwenden. Bei Bestandskunden sieht es etwas entspannter aus. Jedoch ist ein Bestandskunde nur derjenige, der auch tatsächlich etwas gekauft hat und sich nicht nur im Onlineshop angemeldet hat.

Die Rechtssicherheit für Onlineshops ist deshalb ein sehr wichtiges Thema um hohen Abmahnkosten vorzubeugen. Es ist in den meisten Fällen viel rentabler, wenn man die Unkosten nicht scheut und die Rechtstexte für den eigenen Onlineshop von qualifizierten Anwälten oder Experten ausarbeiten und den Onlineshop nach der Einrichtung von Experten überprüfen lässt.

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