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Impressum im Online Shop, aber wie?
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THEMA: Impressum im Online Shop, aber wie?

1 Jahr, 11 Monate her Impressum im Online Shop, aber wie? #3848

  • CAMISTO
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Wer in Deutschland oder in der EU einen Online Shop betreibt, der ist verpflichtet, ein Impressum zu führen. Gut, das ist sicher vielen bekannt. Aber wie ist ein Impressum denn in Deutschland oder innerhalb der EU, zum Beispiel in Österreich, zu führen?

Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden herausgegeben, der zwar nicht wirklich hilft, zumindest aber einige Beamte dürfte beschäftigt haben. In Zeitden wirtschaftlicher Krisen ja nicht das Schlechteste. Wer mich nun nicht versteht, der stöbere einfach mal in der PDF Datei unter:

www.bmj.de/musterimpressum

Gerichte handhaben die Impressumspflicht unterschiedlich. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Online Shop Betreiber in Leipzig eine Geldstrafe für die Nichteintragung der Telefonnummer in seinem Impressum hinnehmen musste, während einer seiner Kollegen mit dem gleichen Problem ca. 80km nördlich in Magdeburg "freigesprochen" wurde. Was bleibt ist die uralte Erkenntnis: Lieber zuviel als zuwenig! Schreiben Sie in das Impressum rein was nur geht. Je mehr desto besser.

Kurios. Die EU fordert die Angabe der Telefonnummer nicht. Laut EU darf ein Impressum auch innerhalb einer Bild- oder Flashdatei untergebracht sein. Deutsche Gerichte hingegen halten solche Dateiformen für nicht eindeutig über das Internet übermittelbar. Was sie meinen ist das eine Bilddatei ggfs. am PC nicht angezeigt werden könnte. Gegen Textformen die über ein Script, zum Beispiel PopUp Fenster aufgerufen werden, spricht nichts. Verrückt. Dabei nutze so viele User PopUp Blocker oder lassen Scripte gar nicht zu.

Impressum, aber wie? Die Frage kann niemand richtig beantworten! Man kann sich nur durch möglichst viele Angaben schützen. Gewerbliche Seiten sind gefährdet. Private Seiten noch nicht so stark aufs Korn genommen.

Dies ist keine Rechtsberatung. Ich denke lediglich mit

1 Jahr, 11 Monate her Aw: Impressum im Online Shop, aber wie? #3849

  • Payon
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Vielen Dank für die Informationen.

Einige Punkte scheinen nicht klar definiert zu sein. Dieses betrifft auch die von dir geannten Sachen.

Einserseits die Einbindung der Impressums in eine Grafik oder Javascript. Das Problem schein zu sein, "...daß für Blinde oder für Nutzer, die mit reinen Textbrowsern wie z.B. Lynx im Netz unterwegs sind, das Impressum sozusagen nicht vorhanden ist. Das gleiche gilt, wenn das Impressum nur bei eingeschaltetem Javascript erreichbar ist. Diese Mängel können ggf. vor Gericht gegen den Website-Inhaber verwendet werden."

Auch kann ich hier ein Gerichtsurteil zur Angabe der Telefonnummer nennen. Denn laut dem Telemediengesetz soll man "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post", machen. Und eben diese unmittelbare Kommunikation wird durch die Angabe der Telefonnummer gewährleistet. Das Gerichtsurteil kann hier eingesehen werden.

Dass die EU dort eine andere Sichtweise, sowohl bei der Einbindung einer Grafik als auch bei der Angabe der Telefonnummer (siehe hier die Aussage des EuGH-Anwalts) hat, kann evt. auch Auswirkungen auf das deutsche Gesetz haben. Denn generell kann die EU zwei Arten von Gesetzen erlassen. Entweder das Gesetz ist eine Richtlinie. Und jeder Staat ist verpflichtet laut seiner Interpretation dieses Gesetz umzusetzen (und das Chaos haben wir bei dem Rauchergesetz innerhalb der EU gesehen). Und das andere sind Verordnungen, die sofort in jedem Staat gelten. Maßgeblich jedoch für das Telemediengesetz ist eine EU-Richtlinie verantwortlich. Und bei Ihr bleibt abzuwarten, ob Sie Auswirkungen auf das Telemediengesetz haben wird. Doch hierzu muß der Weg zunächst über die Gerichte gehen. Bleibt also abzuwarten ob die "Telefonpflicht" etc. aufgehoben wird. Und bis dahin stimme ich Camisto zu, weniger ist mehr!

Gruss

Payon
Letzte Änderung: 1 Jahr, 11 Monate her von Payon.

1 Jahr, 11 Monate her Aw: Impressum im Online Shop, aber wie? #3850

  • CAMISTO
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Hehe, das mit dem "weniger ist mehr" habe ich jetzt nicht verstanden. Ich meinte eigentlich mehr ist mehr Je mehr Angaben zu den Kontaktdaten, desto besser vermutlich! Hoffe mich hat jetzt nicht jeder falsch verstanden, oh je!

1 Jahr, 10 Monate her Aw: Impressum im Online Shop, aber wie? #3909

  • CAMISTO
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UPDATE IN SACHEN IMPRESSUM!

Firmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, müssen nicht zwingend eine Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angegeben. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) reicht es aus, wenn Kunden über eine E-Mail-Adresse hinaus auf ein elektronisches Kontaktformular auf der Internetseite zurückgreifen können. Eine Telefonnummer müsse nur dann genannt werden, wenn der Kunde beispielsweise per Post um eine persönliche Kontaktaufnahme bitte. Das teilte das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg mit. (Rechtssache C-298/07)

1 Jahr, 10 Monate her Aw: Impressum im Online Shop, aber wie? #3973

  • aegee
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danke für die infos...man hat bekanntermaßen schnell eine abmahnung wenn man im impressum etwas falsch macht
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