Wer in Deutschland oder in der EU einen Online Shop betreibt, der ist
verpflichtet, ein Impressum zu führen. Gut, das ist sicher vielen bekannt. Aber wie ist ein Impressum denn in Deutschland oder innerhalb der EU, zum Beispiel in Österreich, zu führen?
Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden herausgegeben, der zwar nicht wirklich hilft, zumindest aber einige Beamte dürfte beschäftigt haben. In Zeitden wirtschaftlicher Krisen ja nicht das Schlechteste. Wer mich nun nicht versteht, der stöbere einfach mal in der PDF Datei unter:
www.bmj.de/musterimpressum
Gerichte handhaben die Impressumspflicht unterschiedlich. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Online Shop Betreiber in Leipzig eine Geldstrafe für die Nichteintragung der Telefonnummer in seinem Impressum hinnehmen musste, während einer seiner Kollegen mit dem gleichen Problem ca. 80km nördlich in Magdeburg "freigesprochen" wurde. Was bleibt ist die uralte Erkenntnis: Lieber zuviel als zuwenig! Schreiben Sie in das Impressum rein was nur geht. Je mehr desto besser.
Kurios. Die EU fordert die Angabe der Telefonnummer nicht. Laut EU darf ein Impressum auch innerhalb einer Bild- oder Flashdatei untergebracht sein. Deutsche Gerichte hingegen halten solche Dateiformen für nicht eindeutig über das Internet übermittelbar. Was sie meinen ist das eine Bilddatei ggfs. am PC nicht angezeigt werden könnte. Gegen Textformen die über ein Script, zum Beispiel PopUp Fenster aufgerufen werden, spricht nichts. Verrückt. Dabei nutze so viele User PopUp Blocker oder lassen Scripte gar nicht zu.
Impressum, aber wie? Die Frage kann niemand richtig beantworten! Man kann sich nur durch möglichst viele Angaben schützen. Gewerbliche Seiten sind gefährdet. Private Seiten noch nicht so stark aufs Korn genommen.
Dies ist keine Rechtsberatung. Ich denke lediglich mit