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Bei Abmahnung überlegt vorgehen
Ob es sich um eine Abmahnung im Bereich Urheberecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht handelt, schnelles Reagieren ist unbedingt erforderlich. Dies gilt für jeden, der im Internet unterwegs ist, ob es sich um den Betreiber einer eigenen Website handelt oder es um Verkäufe auf einem der großen Online-Auktionshäuser geht. Dabei sind es nicht selten private Verkäufer, die sich plötzlich einer Abmahnung gegenübersehen und im ersten Moment vielleicht nicht wissen, was nun geschehen soll. Wer jedoch einen kühlen Kopf bewahrt und überlegt an die Sache herangeht, hat dann gute Karten, wenn die Abmahnung unberechtigt ist oder die Kosten, welche mit dieser verbunden wird, zu hoch angesetzt sind. Sich zunächst einmal den Abmahnwarner online anzuschauen, kann dabei in keinem Fall schaden.
Meist wird eine Abmahnung durch einen Anwalt vorgenommen, vor allem dann, wenn es sich um private Websites oder kleinere Unternehmen handelt, die mit Ihrem Geschäft im Internet vertreten sind. In aller Regel wird dem jeweiligen Schreiben dann bereits eine Unterlassungserklärung beigelegt, die jedoch niemand ohne Prüfung einfach unterschreiben sollte. Auch die teilweise astronomisch anmutenden Zahlungsaufforderungen sollten zunächst nicht beachtet werden. Die rechtliche Lage gilt es allerdings umgehend abzuklären, damit festgestellt werden kann, ob es sich um eine berechtigte oder willkürliche Abmahnung handelt.
Massenabmahnungen kommen häufig vor und lassen immer den Verdacht aufkommen, dass es sich um einen Missbrauch des rechlichten Mittels der Abmahnung handelt. In jedem Fall wird man mit einer kleinen Recherche online auf andere Leidensgenossen treffen, denen ähnliches widerfahren ist. Einfach die Angelegenheit zu ignorieren empfiehlt sich keinesfalls, denn dies wäre die denkbar schlechteste Lösung.