Adverts
Wettbewerbsrecht: sinnvolle Regelungen
Als Wettbewerbsrecht bezeichnet man das Recht, welches sich mit dem Vermeiden verbotener Wettbewerbshandlungen beschäftigt. Darüber hinaus soll das Wettbewerbsrecht auch Beschränkungen bekämpfen, wie sie im Kartellrecht beschrieben werden. Der Schwerpunkt liegt sich im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, gegen den das Wettbewerbsrecht hauptsächlich ankämpfen soll. Aber das Wettbewerbsrecht greift auch regulierend ein und versucht, den Kampf um Marktanteile fair zu gestalten und die Teilnehmer stets zu einem freien Wettbewerb zu zwingen, der ausschließlich auf Leistung basiert. Hierzu verhindert das Wettbewerbsrecht erfolgreich die Bildung von Monopolen und sorgt so für eine gesunde Volkswirtschaft.
Im engeren Sinne schützt das Wettbewerbsrecht den Wettbewerb. Ausgelegt wird das Wettbewerbsrecht dahin gehend, dass die Teilnehmer, d. h. die im Wettbewerb zueinander stehenden Firmen, ständig auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht überprüft werden, damit niemand ungerechtfertigte Marktvorteile erhält. Die EU bezieht in das Wettbewerbsrecht auch staatliche Unterstützung mit ein und manchmal sogar das Vergaberecht. In Deutschland wird im allgemeinen Sprachgebrauch das Wettbewerbsrecht hauptsächlich auf das Gesetz gegen den sog. unlauteren Wettbewerb reduziert, dieses Gesetz wird auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet. Es regelt das Verhalten der Marktteilnehmer und wird bei Verstößen zivilrechtlich durchgesetzt.
Ein Teil des Lauterkeitsrechts und damit natürlich auch Bestandteil des Wettbewerbsrechts ist die rechtliche Regelung der Werbung. Auch das Kartellrecht ist ein Teil des Wettbewerbsrechts und wird bei Zuwiderhandlungen von Amts wegen verfolgt und geahndet und nicht zivilrechtlich. Daher gibt es hierfür spezielle Behörden, die das Kartellrecht bzw. dessen Einhaltung überwachen. Grundsätzlich ist das Wettbewerbsrecht extrem wichtig, denn in der heutigen Zeit nimmt die Werbung einen immer größeren Stellenwert ein.
Die Werbung ist sicher eine der einfachsten Möglichkeiten, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen und zu versuchen, sich so auf dem Markt einen Vorteil zu verschaffen. Ein weiterer Teil des Wettbewerbsrechts kann auch das Subventionieren sein, denn auch so können Firmen sich ggf. Marktvorteile verschaffen, was in jedem Fall entsprechenden Prüfungen unterliegen muss.