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Existenzgründung

Als Existenzgründung wird der Beginn einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Es gibt viele Vorteile der eigenen Unternehmung: der Unternehmer ist unabhängig und kann alleine Entscheidungen treffen. Es gibt auch Leute, die zur Existenzgründung als Notlösung greifen müssen, um nicht arbeitslos zu sein. Andere Gründer benutzen diese Möglichkeit als ihre Nebenerwerbstätigkeit.

Die berufliche Selbstständigkeit bedeutet auf jeden Fall einen entschiedenen Wandel im Leben. Ein Unternehmer ist auf sich selbst gestellt und muss tagtäglich sämtliche Aufgaben lösen. Um ein eigenes Unternehmen aufbauen zu können, sollen erst mal die folgenden Schritte verfolgt werden:

  • Auswahl eines Produktes oder einer Dienstleistung, was angeboten wird. Vor der Existenzgründung soll man überprüfen, ob die Geschäftsidee Erfolg verspricht.
  • Durchführung einer Marktforschung, ob für das ausgewählte Sortiment eine entsprechende Nachfrage besteht.
  • Beobachtung von potenziellen Konkurrenten. Kenntnisse des Marktes sind unentbehrlich für Unternehmer.
  • Einschätzung von Risiken und Chancen.
  • Kalkulationen von Kosten und Erträgen. Realistische finanzielle Einschätzungen sind für ein Unternehmen unbedingt notwendig.
  • Erledigung von Formalitäten (Gewerbeanmeldung, oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit, Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt, Umweltamt usw.). Einige Verwaltungsverfahren können elektronisch abgewickelt werden. Das statistische Landesamt wird über die Anmeldung automatisch informiert.
  • Vorsorge für das Startkapital. Die laufenden Betriebskosten sollen am Anfang finanziert werden. Der Finanzierungsbedarf hängt stark von der Branche ab. Eine freiberufliche Tätigkeit z.B. bedeutet geringere Startkosten.
  • Mitgliedschaft in Verbänden (Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw.)
  • Einschätzung von persönlichen Kompetenzen, die zu einer Unternehmung benötigt werden (Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Kommunikationsfähigkeiten usw.). Ein Geschäftsgründer muss ersteinmal überlegen, ob er für die berufliche Selbständigkeit geeignet ist.
  • Überprüfung von den nötigen fachlichen Kenntnissen. Man muss auch darauf achten, dass für bestimmte Tätigkeiten die Gewerbefreiheit eingeschränkt ist. Zur Ausübung von einigen Tätigkeiten werden bestimmte berufliche Qualifikationen erfordert. Eine spezielle Erlaubnis wird beispielsweise benötigt, wenn man als Apotheker, Gastronom oder Versicherungsvermittler selbstständig werden möchte.

Wenn man sich selbstständig machen will, kann man natürlich ein neues Unternehmen gründen. Es gibt aber weitere Möglichkeiten, zu einer eigenen Firma zu kommen. Ein funktionierendes Geschäft kann durch Unternehmensübernahme weitergeführt werden. Ein Kauf oder zur Pacht eines bestehenden Unternehmens ist auch zu überlegen. Franchising bietet ein ausprobiertes Rezept zum Ausbau eines eigenen Geschäftes.

Existenzgründungen werden durch Darlehen und Zuschüsse unterstützt. Gründungsunterstützung wird sowohl von staatlichen als auch von privaten Institutionen angeboten. Mit dem Antrag für Fördermittel soll in den meisten Fällen ein Businessplan eingereicht werden. Im Businessplan sollen die Informationen zum Produkt, zum Markt, zur Finanzierung und selbst zu den Unternehmensgründern detailliert werden.

Es ist empfehlenswert, vor der Existenzgründung fachlich qualifizierte Berater hinzuziehen. Eine umfassende Beratung kann es beweisen, ob es sich lohnt, das Risiko der Unternehmensgründung einzugehen. Neutrale Beobachter können das unternehmerische Konzept sachlich beurteilen und aufgrund ihren Erfahrungen bei der Umsetzung des Gründungsvorhabens unterstützen.

Auch für die Beratungskosten werden Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Nach der Gründung kann das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ der Europäischen Sozialfonds (ESF) in Anspruch genommen werden. Im ersten Geschäftsjahr, besonders nach einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, sind weitere Fördersätze erhältlich. Zuschüsse können aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ beantragt werden.