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TreasureIsland hat es völlig richtig geschildert, auch wenn es vielleicht ein bisschen hart formuliert gewesen ist.
Doch leider sollte man sich schon vor dem Vertreib von Waren darüber informieren, welchen Rechten, aber auch welchen Pflichten man unterliegt.
Denn der Kunde ist ahnungslos, und weiß natürlich nichts über deine Unwissenheit. Somit würde in jedem Fall der Kunde das Opfer sein, da er nur von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Es liegt also bei dir sich klar zu informieren und eben solche Risiken auch in Kauf zu nehmen. Das Recht auf Widerruf soll einzig uns allein den Kunden schützen. Denn dieser ist oftmals vor den Machenschaften bzw. Verkaufsmethoden oder Manipulationen seitens der Hersteller nicht geschützt. Und so muß immer der letzte Blick auf das Produkt ihm die Freiheit gewähren es zu kaufen oder nicht. Wenn das Produkt aber verpackt ist, bis oben hin, so muß er das eben öffnen. Und bei Online Bestellungen etc. kann man dieses auch nur über das Widerrufsrecht gewährleisten.
Es liegt also bei dir dich vorher zu informieren, wenn du Produkte gewerblich vertreibst. Natürlich sind besonders elektronische Produkte hiervon betroffen. Aber eben dort wird auch der meiste Schrott vermutet, der nicht schon bei der Betrachtung ohne Folienpapier sichtbar ist, sondern vermutlich erst beim einschalten des Gerätes. (Übrigens rede ich hier nicht von Mängeln, denn diese sind nochmals speziell zu betrachten.)
Aber um dich auch zu schützen, darf dieses Recht nur für einen bestimmten Zeitraum angewendet werden, und das unabhängig, ob es Mängel aufweist oder nicht. Aber natürlich darf das Gerät auch nicht an Wert verlieren, den du dann einfordern kannst. Dies geschieht, wenn zum Beispiel Kratzer entstehen etc. Doch auch ich bin der Meinung, dass hier jeglicher Rechtsweg mehr kostet, als das Gerät selbst.
Somit mußt du dich leider damit abfinden. Aber das "leider" ziehe ich auch wieder sofort zurück. Denn dass die Kunden geschützt werden, hat schon seine Richtigkeit.
Gruss
Payon
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