Weswegen Unternehmen in gute Zollkenntnisse investieren sollten

Heutzutage beschränkt sich die Aktivität eines europäischen Handelsunternehmens selten auf sein Heimatland. Der europäische Binnenmarkt und die globale Arbeitsteilung bringen selbst kleinere Betriebe auf die Weltbühne des Handels. Dadurch sichern sich diese Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren Konkurrenten, die dasselbe tun. Doch vielfach wird bei all den Vorteilen, die der internationale Handel bietet, übersehen, dass die Staaten gewisse Regeln zur Kontrolle des Handels aufgestellt haben. Ihr wichtigstes Kontrollinstrument ist hierbei der Zoll.

Zoll gewährt auch Vorteile

Das Beherrschen der zollrechtlichen Bestimmungen entscheidet oft über Erfolg und Misserfolg. Die Aufgabe des Zolls ist es nicht nur Abgaben für eingeführte Waren zu erheben. Vielmehr gewährt er auch eine Reihe von Vorteilen. Diese reichen von der Gewährung eines Präferenzzollsatzes über eine Zollbefreiung bis hin zur Erstattungen von bereits gezahlten Abgaben. Soll die Ware nur vorübergehend ins Inland gebracht werden, gewährt der Zoll ein bestimmtes Verfahren, bei dem keine Abgaben abzuführen sind. Dadurch werden Arbeitsplätze im Inland gesichert und der Handel gefördert. Auf der anderen Seite schützt der Zoll den Binnenmarkt beispielsweise durch Erhebung von Antidumpingzöllen, die für viele importierende Unternehmer das Aus bedeuten können. Insbesondere Plagiate werden geahndet und können Strafen nach sich ziehen. Deswegen sollten Sie vor der Einfuhr die Waren überprüfen und ggf. Experten hinzuziehen, falls Sie sich unsicher sind.

Ein gutes Verständnis ist Pflicht für jeden Unternehmer

Das Zollrecht ist eine hochkomplexe Materie. Viele bürokratische Formalien machen so manchem Wirtschaftsbeteiligten das Leben schwer. Doch die Einhaltung der Regeln ist umso wichtiger, da ein Verstoß nicht nur bußgeldrechtliche sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann und allzu oft hat. Die Hauptzollämter unterstellen Unternehmern häufig, dass Sie bewusst gegen Zollvorschriften verstoßen haben. Die Konsequenzen können erheblich sein. So kann eine Geldbuße gegen die Geschäftsleitung verhängt werden, weil die Geschäftsorganisation nicht ausreichend ist. Auch der einzelne Sachbearbeiter in einem Unternehmen kann persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Im Übrigen schützen die Komplexität der Materien und die Unwissenheit der Beteiligten nicht vor Strafe. Auch deshalb sollten sich Unternehmer sehr intensiv mit dem Zoll auseinandersetzen.

Nicht zuletzt kann der Zoll auch noch Jahre nach dem Einfuhrvorgang Zölle und Einfuhrumsatzsteuer nacherheben, wenn diese nicht gezahlt wurde. Das kann – gerade, wenn keine Rückstellungen gebildet wurden – existenzbedrohend für jedes Unternehmen sein.

Das Zollamt gibt Auskunft

Wichtig zu wissen ist, dass der Zoll bei vielen Angelegenheiten selbst Auskünfte gibt, wie das Zollrecht zu verstehen ist. Eine umfassende Beratung durch den Zoll ist damit nicht verbunden, aber es empfiehlt sich oft, dort einmal direkt nachzufragen. So kann sich ein Unternehmen auch später darauf berufen, es habe einer Auskunft des Zolls vertraut. Das kann ein nicht zu unterschätzendes Argument gegen nachträgliche Strafverfolgung oder Nacherhebung sein. Dazu stellt der Zoll einen sehr umfassende Internetplattform zur Verfügung, auf der viele wichtige Informationen nachgelesen werden können. Das Portal ist unter www.zoll.de zu erreichen und sollte jedem, der im Auslandsgeschäft tätig ist bekannt sein. Dort findet man auch Formulare sowie Ansprechpartner für bestimmte Zollangelegenheiten.

Fazit:

Wenn ein Unternehmen somit im Auslandsgeschäft tätig sein möchte, sind Zollkenntnisse ein Muss, um möglichen Problemen sowie bußgeldrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Aber auch lohnt sich die Investition in Zollkenntnisse um einen besseren Blick zu erhalten, welche Vorteile womöglich gewährt werden, die zu Erleichterungen im Abwicklungsprozess führen und damit die Gesamtkosten für Einfuhr und Ausfuhr von Waren senken.

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