Importgeschäft im Überblick – Phasen

Ein Importgeschäft ist auf den ersten Blick für Sie eine recht einfache Angelegenheit: Sie schauen sich auf dem Weltmarkt nach interessanten Waren um und entscheiden sich, welche Sie davon importieren wollen. Dann erteilen Sie an Ihren ausländischen Geschäftspartner einen Auftrag, importieren die Waren und verkaufen oder verarbeiten sie. In der Praxis ist dieser Vorgang jedoch wesentlich vielschichtiger.

Unterteilung in 2 Phasen

Das Importgeschäft läßt sich in zwei Phasen, in die Vorbereitungs- und Abwicklungsphase, unterteilen. In der Vorbereitungsphase, die in der Regel mit der Vertragsunterzeichnung abgeschlossen wird, sind Sie frei und können Einfluß nehmen.
Dieses ist in der Abwicklungsphase, die mit der Vertragserfüllung endet, kaum noch möglich; hier muß nach vorgeschriebenen Regeln und Normen gehandelt werden.

Überlegungen in der Vorbereitungsphase

  • Klären Sie, ob Ihr ausländischer Partner gewillt und in der Lage ist, seine Erzeugnisse hinsichtlich Qualität und Ausführung den deutschen Verhältnissen und dem deutschen Geschmack anzupassen. Stellen Sie weiter fest, ob eine Kreditwürdigkeit und eine Lieferfähigkeit uneingeschränkt gewährleistet sind.
  • Untersuchen Sie, ob bei der Einfuhr Patent-, Musterschutz-, Warenzeichen- oder Urheberrechte in der Bundesrepublik verletzt werden und ob Einfuhrvorschriften zu beachten sind.
  • Prüfen Sie, ob die Finanzierung Ihres Importgeschäftes gesichert ist.
  • Einigen Sie sich mit dem Exporteur über die Vertragskonditionen des Importgeschäftes. Die wichtigsten neben Preis und Liefertermin sind Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  • Sind Sie mit dem Exporteur über alle Einzelheiten des Importgeschäftes einig, teilen Sie ihm dieses nochmals in Form einer Bestellung mit. Bitten Sie ihn, Ihre Bestellung schriftlich zu bestätigen; eventuell in der Form einer Proformarechnung.

Überlegungen in der Abwicklungsphase

  • Bei einem Akkreditivgeschäft (s.u.) auf „f.o.b.“-Basis, von dem im folgenden ausgegangen wird, übergibt der Exporteur seine Waren einem Spediteur zum Versand. Dieser bestätigt ihm den Empfang der Waren, indem er ihm eine Kopie des „Bill of Lading“ (Empfangsbestätigung) aushändigt. Damit geht die Verantwortung für den Transport derWaren auf den Spediteur über.
  • Der Exporteur wird die in dem Akkreditiv vereinbarten Dokumente (mindestens die „Handelsrechnung“ und das „Bill of Lading“) seiner Bank zum Inkasso einreichen. Diese leitet die Dokumente an Ihre Hausbank weiter, die Sie auffordert, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
  • Ist das geschehen, erhalten Sie alle Dokumente ausgehändigt, die Sie benötigen, um die Verfügungsgewalt über die Waren zu erlangen.
  • Mit diesen Dokumenten wenden Sie sich an Ihren Spediteur, um die Entzollung der Waren zu veranlassen, soweit Sie es nicht selbst tun.
  • Nach der Entzollung und Prüfung der importierten Waren können Sie frei über sie verfügen.

Machen Sie nicht alles selbst! Wenn Ihre Erfahrungen und Ihre finanziellen Möglichkeiten noch nicht ausreichen, ein größeres Importgeschäft selbständig abzuwickeln, beauftragen Sie eine Importfirma oder eine namhafte Spedition mit der Erledigung sämtlicher Einfuhr- und Zollformalitäten.
Das kostet natürlich Geld. Wenn Sie aber die Importabwicklung aufmerksam verfolgen, werden Sie dabei viel lernen, und Sie haben gleichzeitig den Vorteil, kein Risiko einzugehen. Sie können Ihr Augenmerk ganz auf den Einkauf und Verkauf Ihrer Waren richten und lernen dabei die gesamte Abwicklung des Importvorganges von einem Fachmann.

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