Naja, verboten. Sagen wir es mit den Ebay Worten:
Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
Diese Aussage lässt noch Freiraum. Problematisch ist aber das Ebay von Dir irgendwann einmal Eigentumsnachweise fordern wird. Und spätestens dann ist aus die Maus, denn die kannst Du nicht erbringen.
Der Handel in Ebay ist so ziemlich das Dümmste was man machen kann. Ich kann die Laier: "Aber wo bekomme ich sonst Kunden!" nicht mehr hören. Ebay lohnt nur dann wenn Du selbst und persönlich ein paar Dinge kaufen oder verkaufen willst, ähnlich wie auf dem Trödelmarkt. Gewerblich kann Ebay nicht lohnen, es sei denn, Du verkaufst Waren die dir mehr als 65 Prozent Gewinn abwerfen. Und die gibt es in der Regel nicht, schon gar nicht in Ebay, in dem jeder versucht billiger zu sein als der Andere.
Kranke Gesellschaft kann man dazu nur sagen. Zehnmtausende User dort schliddern in Ebay jedes Jahr in die Schuldenfalle weil der Verkauf in Ebay doch nicht so einfach war, oder aber rechtliche Unsicherheit ( Abmahnungen, Klagen ) das doch so toll geplante Geschäft kaputtmachen. Nenne mir einen Steuerberater der den Handel in Ebay befürwortet. Dann sag ich dir, es ist ein dummer Steuerberater. Aber keine Sorge, du wirst kaum einen Steuerberater finden der Dir zu deinem Geschäft in Ebay rät, es sei denn, der Steuerberater selbst schaut nur auf das was er kassieren kann
Lass es einfach. Du kannst weder elektronische Artikel, noch Textilien, noch Spielzeug etc. in Ebay gewerblich mit Gewinn verkaufen, bedenke das Du mind. 42 Prozent deines netten Gewinnes schon für den Fiskus ausgibst